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Hebesätze Bahretal
Für Bahretal ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 23 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.
Wo Bahretal im Vergleich steht
Der Wert von 390 % ordnet Bahretal im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 443 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 314-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Bahretal vorliegen
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bahretal | 390 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Bahretal | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 413 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | −23 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bahretal auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bahretal | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altenberg | 390 % | 0 Prozentpunkte | 485 % |
| Freital | 390 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Hartmannsdorf-Reichenau | 395 % | +5 Prozentpunkte | 395 % |
| Klingenberg | 385 % | −5 Prozentpunkte | 385 % |
| Stolpen | 395 % | +5 Prozentpunkte | 365 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Bahretal anfällt
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 390 % macht daraus 13.035,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Bahretal und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Bahretal ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bahretal
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bahretal?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 390 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bahretal?
Bahretal setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Bahretal hoch?
Gemessen am Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von 413 % liegt der Satz von Bahretal 23 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Bahretal selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.