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Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Bahretal

Hebesätze Bahretal

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · AGS 14628040 · 2.149 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
310 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Bahretal ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 23 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.

Wo Bahretal im Vergleich steht

Der Wert von 390 % ordnet Bahretal im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 443 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 314-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Bahretal vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bahretal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bahretal 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Bahretal 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 413 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −23 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bahretal auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bahretal Grundsteuer B
Altenberg 390 % 0 Prozentpunkte 485 %
Freital 390 % 0 Prozentpunkte 330 %
Hartmannsdorf-Reichenau 395 % +5 Prozentpunkte 395 %
Klingenberg 385 % −5 Prozentpunkte 385 %
Stolpen 395 % +5 Prozentpunkte 365 %

Wie viel Gewerbesteuer in Bahretal anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 390 % macht daraus 13.035,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Bahretal und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Bahretal ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bahretal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bahretal?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 390 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bahretal?

Bahretal setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bahretal hoch?

Gemessen am Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von 413 % liegt der Satz von Bahretal 23 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bahretal selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Bahretal
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.