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Hebesätze Stoetze
360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Stoetze aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Uelzen liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.
Was der Wert für Stoetze bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Stoetze im zweiten Fünftel; der Satz von 360 % kommt insgesamt 514 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 139 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 891-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Stoetze im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Stoetze | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Uelzen | 400 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 27 Gemeinden im Landkreis Uelzen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stoetze auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Stoetze liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Stoetze | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bienenbüttel | 360 % | 0 Prozentpunkte | 590 % |
| Gerdau | 360 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Römstedt | 360 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Eimke | 370 % | +10 Prozentpunkte | 390 % |
| Altenmedingen | 380 % | +20 Prozentpunkte | 420 % |
Gewerbesteuer in Stoetze an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 360 % sind das 12.033,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Stoetze selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Stoetze noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Stoetze aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 595.407 Euro | 945 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 57.887 Euro | 92 Euro |
| Grundsteuer B | 72.971 Euro | 116 Euro |
| Grundsteuer A | 40.622 Euro | 64 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 630 | |
Stoetze nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 945 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Bei 630 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stoetze
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stoetze?
In Stoetze gilt ein Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.033,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stoetze?
Stoetze setzt die Grundsteuer B auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Stoetze hoch?
Stoetze liegt 40 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Uelzen von 400 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Stoetze legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.