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Hebesätze Gerdau
In Gerdau gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Uelzen liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Gerdau hoch?
514 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 360 % fest. Damit liegt Gerdau im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 139 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 614-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Gerdau nach Quelle
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Gerdau | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Uelzen | 400 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 27 Gemeinden im Landkreis Uelzen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gerdau auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Gerdau
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Gerdau | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bienenbüttel | 360 % | 0 Prozentpunkte | 590 % |
| Römstedt | 360 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Stoetze | 360 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Eimke | 370 % | +10 Prozentpunkte | 390 % |
| Altenmedingen | 380 % | +20 Prozentpunkte | 420 % |
Ein Rechenbeispiel für Gerdau
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 360 %, also 12.033,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Gerdau legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Gerdau fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Wie viel Gewerbesteuer in Gerdau tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 829.769 Euro | 593 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 80.672 Euro | 58 Euro |
| Grundsteuer B | 199.477 Euro | 143 Euro |
| Grundsteuer A | 46.717 Euro | 33 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.399 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Gerdau im Berichtsjahr 2024 593 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Gerdau liegt über diesem Wert. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gerdau
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gerdau?
Der Hebesatz liegt bei 360 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.033,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gerdau?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Gerdau hoch?
Der Median Landkreis Uelzen liegt bei 400 %. Gerdau liegt damit 40 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Gerdau. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.