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Baden-Württemberg Landkreis Schwäbisch Hall Stimpfach

Hebesätze Stimpfach

Landkreis Schwäbisch Hall · AGS 08127104 · 3.112 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Stimpfach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Schwäbisch Hall liegt bei 353 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.

Wie Stimpfach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Stimpfach im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 756-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Stimpfach im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stimpfach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stimpfach 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schwäbisch Hall 353 % Berichtsjahr 2024 −3 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stimpfach auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Stimpfach

Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stimpfach Grundsteuer B
Bühlertann 350 % 0 Prozentpunkte 380 %
Fichtenberg 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Frankenhardt 350 % 0 Prozentpunkte 410 %
Gaildorf 350 % 0 Prozentpunkte 450 %
Ilshofen 350 % 0 Prozentpunkte 390 %

Gewerbesteuer in Stimpfach an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Stimpfach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Stimpfach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stimpfach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stimpfach?

350 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.698,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stimpfach?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Stimpfach hoch?

Gemessen am Median Landkreis Schwäbisch Hall von 353 % liegt der Satz von Stimpfach 3 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Stimpfach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Stimpfach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.