Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Baden-Württemberg Landkreis Schwäbisch Hall Frankenhardt

Hebesätze Frankenhardt

Landkreis Schwäbisch Hall · AGS 08127103 · 4.961 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Frankenhardt beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Schwäbisch Hall liegt bei 353 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.

Wie Frankenhardt zum Landesdurchschnitt liegt

Frankenhardt liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 543-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Frankenhardt im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Frankenhardt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Frankenhardt 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schwäbisch Hall 353 % Berichtsjahr 2024 −3 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Frankenhardt auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Frankenhardt liegt

Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Frankenhardt Grundsteuer B
Bühlertann 350 % 0 Prozentpunkte 380 %
Fichtenberg 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Gaildorf 350 % 0 Prozentpunkte 450 %
Ilshofen 350 % 0 Prozentpunkte 390 %
Kreßberg 350 % 0 Prozentpunkte 400 %

Gewerbesteuer in Frankenhardt an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Frankenhardt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Frankenhardt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Frankenhardt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Frankenhardt?

In Frankenhardt gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Frankenhardt?

410 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Frankenhardt hoch?

Frankenhardt liegt 3 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Schwäbisch Hall von 353 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Frankenhardt legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Frankenhardt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.