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Nordrhein-Westfalen Kreis Gütersloh Steinhagen

Hebesätze Steinhagen

Kreis Gütersloh · AGS 05754040 · 20.616 Einwohner

Gewerbesteuer
414 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
192 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Steinhagen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 414 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Kreis Gütersloh liegt bei 416 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.

Wie Steinhagen zum Landesdurchschnitt liegt

Steinhagen liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 4 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 414 %. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 23 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 204-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Steinhagen im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Steinhagen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Steinhagen 414 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Gütersloh 416 % Berichtsjahr 2024 −2 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +34 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Kreis Gütersloh mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinhagen auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Steinhagen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Gütersloh mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Steinhagen Grundsteuer B
Rietberg 414 % 0 Prozentpunkte 425 %
Borgholzhausen 416 % +2 Prozentpunkte 501 %
Gütersloh 416 % +2 Prozentpunkte 606 %
Langenberg 416 % +2 Prozentpunkte 501 %
Rheda-Wiedenbrück 416 % +2 Prozentpunkte 501 %

Was die Gewerbesteuer in Steinhagen konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 414 % Hebesatz sind 13.837,95 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.136,45 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Steinhagen beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Steinhagen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Steinhagen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinhagen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinhagen?

Der Hebesatz liegt bei 414 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.837,95 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinhagen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 480 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Steinhagen hoch?

Der Median Kreis Gütersloh liegt bei 416 %. Steinhagen liegt damit 2 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Steinhagen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Steinhagen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.