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Nordrhein-Westfalen Kreis Gütersloh Rheda-Wiedenbrück

Hebesätze Rheda-Wiedenbrück

Kreis Gütersloh · AGS 05754028 · 49.250 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Rheda-Wiedenbrück, Stadt

Gewerbesteuer
416 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
501 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
259 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Rheda-Wiedenbrück setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 416 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 501 %. Der Median Kreis Gütersloh liegt bei 416 % und damit auf demselben Wert.

Wie Rheda-Wiedenbrück bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Rheda-Wiedenbrück im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 416 % setzen bundesweit 26 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 30 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 80-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Rheda-Wiedenbrück im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rheda-Wiedenbrück, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rheda-Wiedenbrück 416 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Gütersloh 416 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +36 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Kreis Gütersloh mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rheda-Wiedenbrück auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Rheda-Wiedenbrück

Gemeinden im Kreis Gütersloh mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rheda-Wiedenbrück Grundsteuer B
Borgholzhausen 416 % 0 Prozentpunkte 501 %
Gütersloh 416 % 0 Prozentpunkte 606 %
Langenberg 416 % 0 Prozentpunkte 501 %
Versmold 416 % 0 Prozentpunkte 501 %
Werther (Westf.) 416 % 0 Prozentpunkte 501 %

Was die Gewerbesteuer in Rheda-Wiedenbrück konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 416 % ergibt das 13.904,80 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.203,30 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Rheda-Wiedenbrück, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Rheda-Wiedenbrück noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rheda-Wiedenbrück

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rheda-Wiedenbrück?

Der Hebesatz liegt bei 416 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.904,80 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rheda-Wiedenbrück?

501 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Rheda-Wiedenbrück hoch?

Gemessen am Median Kreis Gütersloh von 416 % liegt der Satz von Rheda-Wiedenbrück genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Rheda-Wiedenbrück durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Rheda-Wiedenbrück
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.