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Nordrhein-Westfalen Kreis Gütersloh Borgholzhausen

Hebesätze Borgholzhausen

Kreis Gütersloh · AGS 05754004 · 9.185 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Borgholzhausen, Stadt

Gewerbesteuer
416 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
501 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
259 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Borgholzhausen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 416 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 501 %. Der Median Kreis Gütersloh liegt bei 416 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Borgholzhausen hoch?

26 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 416 % fest. Damit liegt Borgholzhausen im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 30 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 354-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Borgholzhausen ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Borgholzhausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Borgholzhausen 416 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Gütersloh 416 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +36 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Kreis Gütersloh mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Borgholzhausen auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Gütersloh mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Borgholzhausen Grundsteuer B
Gütersloh 416 % 0 Prozentpunkte 606 %
Langenberg 416 % 0 Prozentpunkte 501 %
Rheda-Wiedenbrück 416 % 0 Prozentpunkte 501 %
Versmold 416 % 0 Prozentpunkte 501 %
Werther (Westf.) 416 % 0 Prozentpunkte 501 %

Was der Hebesatz in Borgholzhausen in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 416 %, also 13.904,80 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.203,30 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Borgholzhausen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Borgholzhausen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Borgholzhausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Borgholzhausen?

In Borgholzhausen gilt ein Hebesatz von 416 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.904,80 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Borgholzhausen?

Borgholzhausen setzt die Grundsteuer B auf 501 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Borgholzhausen hoch?

Gemessen am Median Kreis Gütersloh von 416 % liegt der Satz von Borgholzhausen genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Borgholzhausen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Borgholzhausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.