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Rheinland-Pfalz Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Steinborn

Hebesätze Steinborn

Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm · AGS 07232313 · 183 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
260 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

330 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Steinborn aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 290 %. Der Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wo Steinborn im Vergleich steht

Der Wert von 330 % ordnet Steinborn im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 428 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 5 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.952-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Steinborn im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Steinborn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Steinborn 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 234 Gemeinden im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinborn auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Steinborn Grundsteuer B
Buchet 350 % +20 Prozentpunkte 365 %
Kleinlangenfeld 350 % +20 Prozentpunkte 340 %
Nimsreuland 350 % +20 Prozentpunkte 340 %
Oberlascheid 350 % +20 Prozentpunkte 365 %
Roth bei Prüm 350 % +20 Prozentpunkte 340 %

Gewerbesteuer in Steinborn an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 330 % macht daraus 11.030,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo die Festsetzung für Steinborn nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Steinborn selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Steinborn noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinborn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinborn?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinborn?

290 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Steinborn hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm von 380 % liegt Steinborn 50 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Steinborn selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Steinborn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.