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Rheinland-Pfalz Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Kleinlangenfeld

Hebesätze Kleinlangenfeld

Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm · AGS 07232250 · 150 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kleinlangenfeld beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Was der Wert für Kleinlangenfeld bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Kleinlangenfeld im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 9 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.043-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Kleinlangenfeld im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kleinlangenfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kleinlangenfeld 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 234 Gemeinden im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kleinlangenfeld auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kleinlangenfeld Grundsteuer B
Buchet 350 % 0 Prozentpunkte 365 %
Nimsreuland 350 % 0 Prozentpunkte 340 %
Oberlascheid 350 % 0 Prozentpunkte 365 %
Roth bei Prüm 350 % 0 Prozentpunkte 340 %
Kesfeld 352 % +2 Prozentpunkte 370 %

Gewerbesteuer in Kleinlangenfeld an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Kleinlangenfeld selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Kleinlangenfeld noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kleinlangenfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kleinlangenfeld?

Kleinlangenfeld setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kleinlangenfeld?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kleinlangenfeld hoch?

Gemessen am Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm von 380 % liegt der Satz von Kleinlangenfeld 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Kleinlangenfeld legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Kleinlangenfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.