Baden-Württemberg › Ortenaukreis ›Steinach
Hebesätze Steinach
In Steinach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Ortenaukreis liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Steinach bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Steinach im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 654-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Steinach nach Quelle
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Steinach | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Ortenaukreis | 350 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 51 Gemeinden im Ortenaukreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinach auf Platz 13, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Steinach
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Steinach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Appenweier | 350 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Biberach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Fischerbach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Haslach im Kinzigtal | 350 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Hausach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
Ein Rechenbeispiel für Steinach
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Steinach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Steinach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinach?
Steinach setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinach?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Steinach hoch?
Der Median Ortenaukreis liegt bei 350 %. Steinach liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Steinach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.