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Sachsen-Anhalt Salzlandkreis Staßfurt, Salzstadt

Hebesätze Staßfurt, Salzstadt

Salzlandkreis · AGS 15089310 · 24.368 Einwohner

Gewerbesteuer
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Staßfurt, Salzstadt ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 430 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Salzlandkreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Staßfurt, Salzstadt hoch?

91 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 430 % fest. Damit liegt Staßfurt, Salzstadt im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 207 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 18-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Staßfurt, Salzstadt im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Staßfurt, Salzstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Staßfurt, Salzstadt 430 % Berichtsjahr 2024
Median Salzlandkreis 390 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte

Von 21 Gemeinden im Salzlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Staßfurt, Salzstadt auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Salzlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Staßfurt, Salzstadt Grundsteuer B
Aschersleben 430 % 0 Prozentpunkte 420 %
Schönebeck (Elbe) 400 % −30 Prozentpunkte 420 %
Wolmirsleben 400 % −30 Prozentpunkte 402 %
Bernburg (Saale) 395 % −35 Prozentpunkte 420 %
Barby 390 % −40 Prozentpunkte 450 %

Gewerbesteuer in Staßfurt, Salzstadt an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 430 %, also 14.372,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo die Festsetzung für Staßfurt, Salzstadt nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Staßfurt, Salzstadt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Staßfurt, Salzstadt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Staßfurt, Salzstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Staßfurt, Salzstadt?

Der Hebesatz liegt bei 430 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.372,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Staßfurt, Salzstadt?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Staßfurt, Salzstadt hoch?

Im Vergleich zum Median Salzlandkreis von 390 % liegt Staßfurt, Salzstadt 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Staßfurt, Salzstadt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Staßfurt, Salzstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.