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Sachsen-Anhalt Salzlandkreis Aschersleben

Hebesätze Aschersleben

Salzlandkreis · AGS 15089015 · 26.630 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Aschersleben, Stadt

Gewerbesteuer
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Aschersleben beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Salzlandkreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wie Aschersleben zum Landesdurchschnitt liegt

Aschersleben liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 91 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 430 %. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 207 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 15-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Aschersleben im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Aschersleben, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Aschersleben 430 % Berichtsjahr 2024
Median Salzlandkreis 390 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte

Von 21 Gemeinden im Salzlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Aschersleben auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Salzlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Aschersleben Grundsteuer B
Staßfurt, Salzstadt 430 % 0 Prozentpunkte 420 %
Schönebeck (Elbe) 400 % −30 Prozentpunkte 420 %
Wolmirsleben 400 % −30 Prozentpunkte 402 %
Bernburg (Saale) 395 % −35 Prozentpunkte 420 %
Barby 390 % −40 Prozentpunkte 450 %

Was die Gewerbesteuer in Aschersleben konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 430 % Hebesatz sind 14.372,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Aschersleben, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Aschersleben noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Aschersleben

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Aschersleben?

In Aschersleben gilt ein Hebesatz von 430 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.372,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Aschersleben?

420 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Aschersleben hoch?

Im Vergleich zum Median Salzlandkreis von 390 % liegt Aschersleben 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Aschersleben. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Aschersleben
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.