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Sachsen-Anhalt Salzlandkreis Schönebeck (Elbe)

Hebesätze Schönebeck (Elbe)

Salzlandkreis · AGS 15089305 · 30.326 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Schönebeck (Elbe), Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Schönebeck (Elbe) ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Salzlandkreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Schönebeck (Elbe) bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Schönebeck (Elbe) im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 177 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 13-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Schönebeck (Elbe) im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schönebeck (Elbe), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schönebeck (Elbe) 400 % Berichtsjahr 2024
Median Salzlandkreis 390 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 21 Gemeinden im Salzlandkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schönebeck (Elbe) auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Schönebeck (Elbe)

Gemeinden im Salzlandkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schönebeck (Elbe) Grundsteuer B
Wolmirsleben 400 % 0 Prozentpunkte 402 %
Bernburg (Saale) 395 % −5 Prozentpunkte 420 %
Barby 390 % −10 Prozentpunkte 450 %
Borne 390 % −10 Prozentpunkte 450 %
Calbe (Saale) 390 % −10 Prozentpunkte 430 %

Was die Gewerbesteuer in Schönebeck (Elbe) konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Schönebeck (Elbe), auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Schönebeck (Elbe) noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schönebeck (Elbe)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schönebeck (Elbe)?

In Schönebeck (Elbe) gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schönebeck (Elbe)?

Schönebeck (Elbe) setzt die Grundsteuer B auf 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Schönebeck (Elbe) hoch?

Der Median Salzlandkreis liegt bei 390 %. Schönebeck (Elbe) liegt damit 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Schönebeck (Elbe) durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Schönebeck (Elbe)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.