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Bayern Landkreis Kulmbach Stadtsteinach

Hebesätze Stadtsteinach

Landkreis Kulmbach · AGS 09477156 · 3.187 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Stadtsteinach, St

Gewerbesteuer
343 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
344 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
351 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

343 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Stadtsteinach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 344 %. Der Median Landkreis Kulmbach liegt bei 338 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Stadtsteinach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Stadtsteinach im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 343 % setzen bundesweit 5 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.002 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 944-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Stadtsteinach nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stadtsteinach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stadtsteinach 343 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kulmbach 338 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −37 Prozentpunkte

Von 22 Gemeinden im Landkreis Kulmbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stadtsteinach auf Platz 16, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Kulmbach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stadtsteinach Grundsteuer B
Harsdorf 345 % +2 Prozentpunkte 390 %
Grafengehaig 340 % −3 Prozentpunkte 380 %
Mainleus 340 % −3 Prozentpunkte 345 %
Presseck 340 % −3 Prozentpunkte 360 %
Thurnau 340 % −3 Prozentpunkte 340 %

Ein Rechenbeispiel für Stadtsteinach

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 343 % ergibt das 11.464,78 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.236,73 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo die Festsetzung für Stadtsteinach nachzulesen ist

Stadtsteinach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Stadtsteinach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stadtsteinach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stadtsteinach?

343 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.464,78 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stadtsteinach?

Stadtsteinach setzt die Grundsteuer B auf 344 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Stadtsteinach hoch?

Gemessen am Median Landkreis Kulmbach von 338 % liegt der Satz von Stadtsteinach 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Stadtsteinach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Stadtsteinach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.