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Hebesätze Stadtsteinach
343 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Stadtsteinach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 344 %. Der Median Landkreis Kulmbach liegt bei 338 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Wie Stadtsteinach bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Stadtsteinach im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 343 % setzen bundesweit 5 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.002 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 944-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Stadtsteinach nach Quelle
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Stadtsteinach | 343 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Kulmbach | 338 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −37 Prozentpunkte |
Von 22 Gemeinden im Landkreis Kulmbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stadtsteinach auf Platz 16, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Stadtsteinach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Harsdorf | 345 % | +2 Prozentpunkte | 390 % |
| Grafengehaig | 340 % | −3 Prozentpunkte | 380 % |
| Mainleus | 340 % | −3 Prozentpunkte | 345 % |
| Presseck | 340 % | −3 Prozentpunkte | 360 % |
| Thurnau | 340 % | −3 Prozentpunkte | 340 % |
Ein Rechenbeispiel für Stadtsteinach
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 343 % ergibt das 11.464,78 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.236,73 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Wo die Festsetzung für Stadtsteinach nachzulesen ist
Stadtsteinach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Stadtsteinach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stadtsteinach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stadtsteinach?
343 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.464,78 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stadtsteinach?
Stadtsteinach setzt die Grundsteuer B auf 344 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Stadtsteinach hoch?
Gemessen am Median Landkreis Kulmbach von 338 % liegt der Satz von Stadtsteinach 5 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Stadtsteinach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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