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Hebesätze Harsdorf
345 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Harsdorf aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Kulmbach liegt bei 338 %, die Differenz beträgt 7 Prozentpunkte.
Was der Wert für Harsdorf bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Harsdorf im zweiten Fünftel; der Satz von 345 % kommt insgesamt 69 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.003 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.951-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Harsdorf im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Harsdorf | 345 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Kulmbach | 338 % | Berichtsjahr 2024 | +7 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −35 Prozentpunkte |
Von 22 Gemeinden im Landkreis Kulmbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Harsdorf auf Platz 17, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Harsdorf liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Harsdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Stadtsteinach | 343 % | −2 Prozentpunkte | 344 % |
| Grafengehaig | 340 % | −5 Prozentpunkte | 380 % |
| Guttenberg | 350 % | +5 Prozentpunkte | 341 % |
| Kulmbach | 350 % | +5 Prozentpunkte | 320 % |
| Kupferberg | 350 % | +5 Prozentpunkte | 360 % |
Was die Gewerbesteuer in Harsdorf konkret kostet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 345 % sind das 11.531,63 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Harsdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Harsdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Harsdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Harsdorf?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 345 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.531,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Harsdorf?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Harsdorf hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Kulmbach von 338 % liegt Harsdorf 7 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Harsdorf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.