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Bayern Landkreis Kulmbach Harsdorf

Hebesätze Harsdorf

Landkreis Kulmbach · AGS 09477119 · 954 Einwohner

Gewerbesteuer
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

345 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Harsdorf aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Kulmbach liegt bei 338 %, die Differenz beträgt 7 Prozentpunkte.

Was der Wert für Harsdorf bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Harsdorf im zweiten Fünftel; der Satz von 345 % kommt insgesamt 69 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.003 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.951-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Harsdorf im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Harsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Harsdorf 345 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kulmbach 338 % Berichtsjahr 2024 +7 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte

Von 22 Gemeinden im Landkreis Kulmbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Harsdorf auf Platz 17, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Harsdorf liegt

Gemeinden im Landkreis Kulmbach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Harsdorf Grundsteuer B
Stadtsteinach 343 % −2 Prozentpunkte 344 %
Grafengehaig 340 % −5 Prozentpunkte 380 %
Guttenberg 350 % +5 Prozentpunkte 341 %
Kulmbach 350 % +5 Prozentpunkte 320 %
Kupferberg 350 % +5 Prozentpunkte 360 %

Was die Gewerbesteuer in Harsdorf konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 345 % sind das 11.531,63 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Harsdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Harsdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Harsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Harsdorf?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 345 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.531,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Harsdorf?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Harsdorf hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Kulmbach von 338 % liegt Harsdorf 7 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Harsdorf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Harsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.