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Thüringen Saale-Holzland-Kreis Stadtroda

Hebesätze Stadtroda

Saale-Holzland-Kreis · AGS 16074094 · 6.615 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Stadtroda, Stadt

Gewerbesteuer
383 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
411 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
304 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Stadtroda beträgt 383 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 411 %. Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 12 Prozentpunkte.

Wie Stadtroda bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Stadtroda im vierten Fünftel. Denselben Satz von 383 % setzen bundesweit 13 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 90 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 70-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Stadtroda vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stadtroda, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stadtroda 383 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Holzland-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 −12 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +3 Prozentpunkte

Von 91 Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stadtroda auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Stadtroda liegt

Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stadtroda Grundsteuer B
Bibra 383 % 0 Prozentpunkte 402 %
Seitenroda 383 % 0 Prozentpunkte 402 %
Hermsdorf 385 % +2 Prozentpunkte 390 %
Reichenbach 385 % +2 Prozentpunkte 389 %
Hainspitz 390 % +7 Prozentpunkte 389 %

Wie viel Gewerbesteuer in Stadtroda anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 383 % ergibt das 12.801,78 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 100,27 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Stadtroda und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Stadtroda ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stadtroda

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stadtroda?

383 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.801,78 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stadtroda?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 411 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Stadtroda hoch?

Im Vergleich zum Median Saale-Holzland-Kreis von 395 % liegt Stadtroda 12 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Stadtroda durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Stadtroda
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.