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Thüringen Saale-Holzland-Kreis Hermsdorf

Hebesätze Hermsdorf

Saale-Holzland-Kreis · AGS 16074041 · 8.159 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Hermsdorf, Stadt

Gewerbesteuer
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Hermsdorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 385 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Hermsdorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Hermsdorf im vierten Fünftel. Denselben Satz von 385 % setzen bundesweit 145 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 99 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 48-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Hermsdorf im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hermsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hermsdorf 385 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Holzland-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte

Von 91 Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hermsdorf auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Hermsdorf liegt

Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hermsdorf Grundsteuer B
Reichenbach 385 % 0 Prozentpunkte 389 %
Bibra 383 % −2 Prozentpunkte 402 %
Seitenroda 383 % −2 Prozentpunkte 402 %
Stadtroda 383 % −2 Prozentpunkte 411 %
Hainspitz 390 % +5 Prozentpunkte 389 %

Was die Gewerbesteuer in Hermsdorf konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 385 % ergibt das 12.868,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Hermsdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Hermsdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hermsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hermsdorf?

Der Hebesatz liegt bei 385 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.868,63 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hermsdorf?

390 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Hermsdorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Hermsdorf liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Hermsdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Hermsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.