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Thüringen Saale-Holzland-Kreis Seitenroda

Hebesätze Seitenroda

Saale-Holzland-Kreis · AGS 16074089 · 199 Einwohner

Gewerbesteuer
383 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
402 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
295 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Seitenroda setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 383 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 402 %. Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 12 Prozentpunkte.

Wie Seitenroda zum Landesdurchschnitt liegt

Seitenroda liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 13 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 383 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 90 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 548-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Seitenroda vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Seitenroda, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Seitenroda 383 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Holzland-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 −12 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +3 Prozentpunkte

Von 91 Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Seitenroda auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Seitenroda Grundsteuer B
Bibra 383 % 0 Prozentpunkte 402 %
Stadtroda 383 % 0 Prozentpunkte 411 %
Hermsdorf 385 % +2 Prozentpunkte 390 %
Reichenbach 385 % +2 Prozentpunkte 389 %
Hainspitz 390 % +7 Prozentpunkte 389 %

Wie viel Gewerbesteuer in Seitenroda anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 383 % Hebesatz sind 12.801,78 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 100,27 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Seitenroda und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Seitenroda ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Seitenroda

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Seitenroda?

In Seitenroda gilt ein Hebesatz von 383 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.801,78 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Seitenroda?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 402 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Seitenroda hoch?

Seitenroda liegt 12 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Saale-Holzland-Kreis von 395 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Seitenroda selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Seitenroda
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.