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Thüringen Saale-Holzland-Kreis Reichenbach

Hebesätze Reichenbach

Saale-Holzland-Kreis · AGS 16074075 · 863 Einwohner

Gewerbesteuer
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
389 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
271 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Reichenbach ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 385 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Reichenbach zum Landesdurchschnitt liegt

Reichenbach liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 145 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 385 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 99 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 259-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Reichenbach vorliegen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Reichenbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Reichenbach 385 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Holzland-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte

Von 91 Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Reichenbach auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Reichenbach Grundsteuer B
Hermsdorf 385 % 0 Prozentpunkte 390 %
Bibra 383 % −2 Prozentpunkte 402 %
Seitenroda 383 % −2 Prozentpunkte 402 %
Stadtroda 383 % −2 Prozentpunkte 411 %
Hainspitz 390 % +5 Prozentpunkte 389 %

Wie viel Gewerbesteuer in Reichenbach anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 385 % Hebesatz sind 12.868,63 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo die Festsetzung für Reichenbach nachzulesen ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Reichenbach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Reichenbach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Reichenbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Reichenbach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 385 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.868,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Reichenbach?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 389 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Reichenbach hoch?

Gemessen am Median Saale-Holzland-Kreis von 395 % liegt der Satz von Reichenbach 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Reichenbach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Reichenbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.