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Nordrhein-Westfalen › Kreis Borken ›Stadtlohn

Hebesätze Stadtlohn

Kreis Borken · AGS 05554056 · 20.715 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Stadtlohn, Stadt

Gewerbesteuer
418 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
501 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
259 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

418 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Stadtlohn aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 501 %. Der Median Kreis Borken liegt bei 417 %, die Differenz beträgt 1 Prozentpunkte.

Was der Wert für Stadtlohn bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Stadtlohn im höchsten Fünftel; der Satz von 418 % kommt insgesamt 21 mal vor. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 67 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 203-größte von 396 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Stadtlohn nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stadtlohn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stadtlohn 418 % Berichtsjahr 2024 —
Median Kreis Borken 417 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +38 Prozentpunkte

Von 17 Gemeinden im Kreis Borken mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stadtlohn auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Stadtlohn liegt

Gemeinden im Kreis Borken mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stadtlohn Grundsteuer B
Heek 418 % 0 Prozentpunkte 501 %
Heiden 417 % −1 Prozentpunkte 469 %
Südlohn 417 % −1 Prozentpunkte 490 %
Ahaus 416 % −2 Prozentpunkte 501 %
Borken 416 % −2 Prozentpunkte 530 %

Ein Rechenbeispiel für Stadtlohn

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 418 % sind das 13.971,65 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.270,15 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.

Welche Satzung gilt

Stadtlohn legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Stadtlohn fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Aufkommen der Realsteuern in Stadtlohn

Istaufkommen der Realsteuern in Stadtlohn, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer25.329.427 Euro1.209 Euro
davon Gewerbesteuerumlage2.120.885 Euro101 Euro
Grundsteuer B3.835.845 Euro183 Euro
Grundsteuer A140.157 Euro7 Euro
Einwohner am 31.12.202420.946

Je Einwohner flossen Stadtlohn im Berichtsjahr 2024 1.209 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Nordrhein-Westfalen liegt der Median bei 742 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stadtlohn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stadtlohn?

In Stadtlohn gilt ein Hebesatz von 418 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.971,65 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stadtlohn?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 501 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Stadtlohn hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Borken von 417 % liegt Stadtlohn 1 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Stadtlohn legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Stadtlohn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.