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Hebesätze Sprendlingen
Für Sprendlingen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Mainz-Bingen liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Was der Wert für Sprendlingen bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Sprendlingen im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 149-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Sprendlingen im Zahlenvergleich
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Sprendlingen | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Mainz-Bingen | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 64 Gemeinden im Landkreis Mainz-Bingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sprendlingen auf Platz 53, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Sprendlingen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Breitscheid | 400 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Manubach | 400 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Münster-Sarmsheim | 400 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
| Niederheimbach | 400 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Oppenheim | 400 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Gewerbesteuer in Sprendlingen an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Zuständig für die Festsetzung ist Sprendlingen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Sprendlingen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sprendlingen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sprendlingen?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sprendlingen?
465 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Sprendlingen hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Mainz-Bingen von 380 % liegt Sprendlingen 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Sprendlingen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.