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Rheinland-Pfalz Landkreis Mainz-Bingen Niederheimbach

Hebesätze Niederheimbach

Landkreis Mainz-Bingen · AGS 07339040 · 814 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Niederheimbach beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Mainz-Bingen liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Niederheimbach hoch?

1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Niederheimbach im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 846-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Niederheimbach im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Niederheimbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Niederheimbach 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mainz-Bingen 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 64 Gemeinden im Landkreis Mainz-Bingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Niederheimbach auf Platz 53, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Niederheimbach liegt

Gemeinden im Landkreis Mainz-Bingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Niederheimbach Grundsteuer B
Breitscheid 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Manubach 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Münster-Sarmsheim 400 % 0 Prozentpunkte 480 %
Oppenheim 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Sprendlingen 400 % 0 Prozentpunkte 465 %

Was die Gewerbesteuer in Niederheimbach konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Niederheimbach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Niederheimbach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Niederheimbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Niederheimbach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Niederheimbach?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Niederheimbach hoch?

Gemessen am Median Landkreis Mainz-Bingen von 380 % liegt der Satz von Niederheimbach 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Niederheimbach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Niederheimbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.