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Bayern Landkreis Würzburg Sonderhofen

Hebesätze Sonderhofen

Landkreis Würzburg · AGS 09679188 · 859 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

340 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Sonderhofen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Würzburg liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Sonderhofen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Sonderhofen im niedrigsten Fünftel; der Satz von 340 % kommt insgesamt 545 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.991-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Sonderhofen im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sonderhofen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sonderhofen 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Würzburg 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 52 Gemeinden im Landkreis Würzburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sonderhofen auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Sonderhofen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Würzburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sonderhofen Grundsteuer B
Eisenheim 340 % 0 Prozentpunkte 310 %
Eisingen 340 % 0 Prozentpunkte 330 %
Gaukönigshofen 340 % 0 Prozentpunkte 380 %
Greußenheim 340 % 0 Prozentpunkte 355 %
Kleinrinderfeld 340 % 0 Prozentpunkte 340 %

Gewerbesteuer in Sonderhofen an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 340 % sind das 11.364,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Sonderhofen beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Sonderhofen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Sonderhofen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sonderhofen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sonderhofen?

In Sonderhofen gilt ein Hebesatz von 340 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.364,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sonderhofen?

Sonderhofen setzt die Grundsteuer B auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Sonderhofen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Würzburg von 350 % liegt der Satz von Sonderhofen 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Sonderhofen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Sonderhofen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.