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Hebesätze Sommersdorf
340 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Sommersdorf aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Börde liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Sommersdorf hoch?
545 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 340 % fest. Damit liegt Sommersdorf im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 31 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 167-grösste von 218 Gemeinden des Landes.
Sommersdorf im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Sommersdorf | 340 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Börde | 350 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
Von 34 Gemeinden im Landkreis Börde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sommersdorf auf Platz 11, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Nachbarn von Sommersdorf mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Sommersdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Erxleben | 340 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Wolmirstedt | 343 % | +3 Prozentpunkte | 420 % |
| Zielitz | 343 % | +3 Prozentpunkte | 380 % |
| Altenhausen | 330 % | −10 Prozentpunkte | 400 % |
| Barleben | 330 % | −10 Prozentpunkte | 450 % |
Gewerbesteuer in Sommersdorf an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 340 %, also 11.364,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Wer den Hebesatz in Sommersdorf beschliesst
Zuständig für die Festsetzung ist Sommersdorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Sommersdorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sommersdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sommersdorf?
In Sommersdorf gilt ein Hebesatz von 340 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.364,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sommersdorf?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Sommersdorf hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Sommersdorf liegt 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Sommersdorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.