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Sachsen-Anhalt Landkreis Börde Altenhausen

Hebesätze Altenhausen

Landkreis Börde · AGS 15083020 · 1.047 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Altenhausen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Börde liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Altenhausen hoch?

429 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 330 % fest. Damit liegt Altenhausen im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 24 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 188-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Altenhausen nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Altenhausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Altenhausen 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Börde 350 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 34 Gemeinden im Landkreis Börde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Altenhausen auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Altenhausen

Gemeinden im Landkreis Börde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Altenhausen Grundsteuer B
Barleben 330 % 0 Prozentpunkte 450 %
Beendorf 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Hötensleben 330 % 0 Prozentpunkte 370 %
Westheide 325 % −5 Prozentpunkte 354 %
Burgstall 324 % −6 Prozentpunkte 350 %

Ein Rechenbeispiel für Altenhausen

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 330 %, also 11.030,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Altenhausen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Altenhausen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Altenhausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Altenhausen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Altenhausen?

Die Grundsteuer B liegt bei 400 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Altenhausen hoch?

Der Median Landkreis Börde liegt bei 350 %. Altenhausen liegt damit 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Altenhausen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Altenhausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.