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Hebesätze Barleben
330 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Barleben aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Börde liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Was der Wert für Barleben bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Barleben im niedrigsten Fünftel; der Satz von 330 % kommt insgesamt 429 mal vor. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 24 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 62-grösste von 218 Gemeinden des Landes.
Barleben im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Barleben | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Börde | 350 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 34 Gemeinden im Landkreis Börde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Barleben auf Platz 7, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Barleben liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Barleben | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altenhausen | 330 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Beendorf | 330 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Hötensleben | 330 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Westheide | 325 % | −5 Prozentpunkte | 354 % |
| Burgstall | 324 % | −6 Prozentpunkte | 350 % |
Gewerbesteuer in Barleben an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 330 % sind das 11.030,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Barleben selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Barleben noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Barleben
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Barleben?
Barleben setzt 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.030,25 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Barleben?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Barleben hoch?
Barleben liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Börde von 350 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Barleben selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.