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Hebesätze Sinntal
Für Sinntal ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Main-Kinzig-Kreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Wie Sinntal zum Landesdurchschnitt liegt
Sinntal liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 34 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 201-grösste von 422 Gemeinden des Landes.
Sinntal im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Sinntal | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Main-Kinzig-Kreis | 390 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 29 Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sinntal auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Sinntal
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Sinntal | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Flörsbachtal | 357 % | −3 Prozentpunkte | 359 % |
| Birstein | 365 % | +5 Prozentpunkte | 470 % |
| Schlüchtern | 370 % | +10 Prozentpunkte | 400 % |
| Bad Orb | 375 % | +15 Prozentpunkte | 500 % |
| Freigericht | 375 % | +15 Prozentpunkte | 495 % |
Gewerbesteuer in Sinntal an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Sinntal selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Sinntal noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sinntal
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sinntal?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sinntal?
360 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Sinntal hoch?
Der Median Main-Kinzig-Kreis liegt bei 390 %. Sinntal liegt damit 30 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Sinntal selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.