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Hessen Main-Kinzig-Kreis Sinntal

Hebesätze Sinntal

Main-Kinzig-Kreis · AGS 06435027 · 8.804 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Sinntal ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Main-Kinzig-Kreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Sinntal zum Landesdurchschnitt liegt

Sinntal liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 34 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 201-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Sinntal im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sinntal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sinntal 360 % Berichtsjahr 2024
Median Main-Kinzig-Kreis 390 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sinntal auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Sinntal

Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sinntal Grundsteuer B
Flörsbachtal 357 % −3 Prozentpunkte 359 %
Birstein 365 % +5 Prozentpunkte 470 %
Schlüchtern 370 % +10 Prozentpunkte 400 %
Bad Orb 375 % +15 Prozentpunkte 500 %
Freigericht 375 % +15 Prozentpunkte 495 %

Gewerbesteuer in Sinntal an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Sinntal selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Sinntal noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sinntal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sinntal?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sinntal?

360 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Sinntal hoch?

Der Median Main-Kinzig-Kreis liegt bei 390 %. Sinntal liegt damit 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Sinntal selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Sinntal
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.