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Hessen Main-Kinzig-Kreis Flörsbachtal

Hebesätze Flörsbachtal

Main-Kinzig-Kreis · AGS 06435008 · 2.359 Einwohner

Gewerbesteuer
357 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
359 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
332 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Flörsbachtal setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 357 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 359 %. Der Median Main-Kinzig-Kreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 33 Prozentpunkte.

Was der Wert für Flörsbachtal bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Flörsbachtal im zweiten Fünftel; der Satz von 357 % kommt insgesamt 62 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 9 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 406-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Flörsbachtal nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Flörsbachtal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Flörsbachtal 357 % Berichtsjahr 2024
Median Main-Kinzig-Kreis 390 % Berichtsjahr 2024 −33 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −23 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Flörsbachtal auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Flörsbachtal

Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Flörsbachtal Grundsteuer B
Sinntal 360 % +3 Prozentpunkte 360 %
Birstein 365 % +8 Prozentpunkte 470 %
Schlüchtern 370 % +13 Prozentpunkte 400 %
Bad Orb 375 % +18 Prozentpunkte 500 %
Freigericht 375 % +18 Prozentpunkte 495 %

Ein Rechenbeispiel für Flörsbachtal

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 357 % sind das 11.932,73 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 768,77 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Flörsbachtal legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Flörsbachtal fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Flörsbachtal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Flörsbachtal?

Der Hebesatz liegt bei 357 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.932,73 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Flörsbachtal?

359 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Flörsbachtal hoch?

Flörsbachtal liegt 33 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Main-Kinzig-Kreis von 390 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Flörsbachtal durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Flörsbachtal
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.