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Hessen Main-Kinzig-Kreis Freigericht

Hebesätze Freigericht

Main-Kinzig-Kreis · AGS 06435009 · 14.533 Einwohner

Gewerbesteuer
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
495 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
495 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Freigericht ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 375 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 495 %. Der Median Main-Kinzig-Kreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Freigericht zum Landesdurchschnitt liegt

Freigericht liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 86 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 375 %. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 80 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 102-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Freigericht im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Freigericht, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Freigericht 375 % Berichtsjahr 2024
Median Main-Kinzig-Kreis 390 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Freigericht auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Freigericht mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Freigericht Grundsteuer B
Bad Orb 375 % 0 Prozentpunkte 500 %
Bad Soden-Salmünster 377 % +2 Prozentpunkte 490 %
Jossgrund 380 % +5 Prozentpunkte 465 %
Niederdorfelden 380 % +5 Prozentpunkte 550 %
Schlüchtern 370 % −5 Prozentpunkte 400 %

Gewerbesteuer in Freigericht an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 375 % Hebesatz sind 12.534,38 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Freigericht beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Freigericht selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Freigericht noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Freigericht

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Freigericht?

In Freigericht gilt ein Hebesatz von 375 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.534,38 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Freigericht?

Die Grundsteuer B liegt bei 495 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Freigericht hoch?

Im Vergleich zum Median Main-Kinzig-Kreis von 390 % liegt Freigericht 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Freigericht selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Freigericht
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.