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Hebesätze Simonswald
In Simonswald gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Emmendingen liegt bei 370 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Simonswald bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Simonswald im zweiten Fünftel; der Satz von 370 % kommt insgesamt 315 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 758-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Simonswald ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Simonswald | 370 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Emmendingen | 370 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
Von 24 Gemeinden im Landkreis Emmendingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Simonswald auf Platz 12, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Simonswald liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Simonswald | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Reute | 370 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Riegel am Kaiserstuhl | 370 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Vörstetten | 370 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Bahlingen am Kaiserstuhl | 375 % | +5 Prozentpunkte | 350 % |
| Endingen am Kaiserstuhl | 375 % | +5 Prozentpunkte | 500 % |
Was der Hebesatz in Simonswald in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 370 % sind das 12.367,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Simonswald nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Simonswald noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Simonswald
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Simonswald?
Der Hebesatz liegt bei 370 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.367,25 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Simonswald?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Simonswald hoch?
Simonswald liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Emmendingen von 370 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Simonswald. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.