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Hebesätze Selbitz
In Selbitz gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 335 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 335 %. Der Median Landkreis Hof liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Selbitz hoch?
34 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 335 % fest. Damit liegt Selbitz im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 819 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 690-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Selbitz vorliegen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Selbitz | 335 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Hof | 340 % | Berichtsjahr 2024 | −5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −45 Prozentpunkte |
Von 27 Gemeinden im Landkreis Hof mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Selbitz auf Platz 12, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Selbitz liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Selbitz | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Konradsreuth | 335 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Döhlau | 330 % | −5 Prozentpunkte | 330 % |
| Feilitzsch | 330 % | −5 Prozentpunkte | 350 % |
| Geroldsgrün | 330 % | −5 Prozentpunkte | 330 % |
| Lichtenberg | 330 % | −5 Prozentpunkte | 350 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Selbitz anfällt
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 335 %, also 11.197,38 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Welche Satzung gilt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Selbitz und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Selbitz ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Selbitz tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 4.832.622 Euro | 1.167 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 513.488 Euro | 124 Euro |
| Grundsteuer B | 544.262 Euro | 131 Euro |
| Grundsteuer A | 25.909 Euro | 6 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 4.141 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Selbitz im Berichtsjahr 2024 1.167 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Selbitz liegt über diesem Wert. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Selbitz
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Selbitz?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 335 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.197,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Selbitz?
Die Grundsteuer B liegt bei 335 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Selbitz hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Hof von 340 % liegt Selbitz 5 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Selbitz. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.