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Hebesätze Seiwerath
365 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Seiwerath aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.
Was der Wert für Seiwerath bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Seiwerath im zweiten Fünftel; der Satz von 365 % kommt insgesamt 150 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 22 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.061-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Seiwerath ausweisen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Seiwerath | 365 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −15 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −15 Prozentpunkte |
Von 234 Gemeinden im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Seiwerath auf Platz 8, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Seiwerath
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Seiwerath | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Brandscheid | 365 % | 0 Prozentpunkte | 365 % |
| Dingdorf | 365 % | 0 Prozentpunkte | 365 % |
| Fleringen | 365 % | 0 Prozentpunkte | 365 % |
| Großlangenfeld | 365 % | 0 Prozentpunkte | 365 % |
| Heckhuscheid | 365 % | 0 Prozentpunkte | 365 % |
Was der Hebesatz in Seiwerath in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 365 % sind das 12.200,13 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Seiwerath nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Seiwerath noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Was Seiwerath aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 5.214 Euro | 40 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 500 Euro | 4 Euro |
| Grundsteuer B | 7.288 Euro | 56 Euro |
| Grundsteuer A | 3.301 Euro | 25 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 130 | |
Seiwerath nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 40 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Bei 130 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Seiwerath
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Seiwerath?
Seiwerath setzt 365 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.200,13 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Seiwerath?
365 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Seiwerath hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Seiwerath liegt 15 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Seiwerath legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.