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Bayern Landkreis Starnberg Herrsching a.Ammersee

Hebesätze Herrsching a.Ammersee

Landkreis Starnberg · AGS 09188124 · 11.108 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Herrsching a.Ammersee beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Starnberg liegt bei 325 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Herrsching a.Ammersee hoch?

435 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 320 % fest. Damit liegt Herrsching a.Ammersee im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 209-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Herrsching a.Ammersee im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Herrsching a.Ammersee, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Herrsching a.Ammersee 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Starnberg 325 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 14 Gemeinden im Landkreis Starnberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Herrsching a.Ammersee auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Herrsching a.Ammersee liegt

Gemeinden im Landkreis Starnberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Herrsching a.Ammersee Grundsteuer B
Andechs 320 % 0 Prozentpunkte 310 %
Berg 330 % +10 Prozentpunkte 350 %
Gauting 330 % +10 Prozentpunkte 360 %
Inning a.Ammersee 330 % +10 Prozentpunkte 320 %
Krailling 310 % −10 Prozentpunkte 340 %

Was die Gewerbesteuer in Herrsching a.Ammersee konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 320 %, also 10.696,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Herrsching a.Ammersee, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Herrsching a.Ammersee noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Herrsching a.Ammersee

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Herrsching a.Ammersee?

Herrsching a.Ammersee setzt 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.696,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Herrsching a.Ammersee?

300 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Herrsching a.Ammersee hoch?

Herrsching a.Ammersee liegt 5 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Starnberg von 325 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Herrsching a.Ammersee legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Herrsching a.Ammersee
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.