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Baden-Württemberg Landkreis Lörrach Schwörstadt

Hebesätze Schwörstadt

Landkreis Lörrach · AGS 08336082 · 2.606 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Schwörstadt gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Lörrach liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Schwörstadt zum Landesdurchschnitt liegt

Schwörstadt liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 833 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 820-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Schwörstadt nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schwörstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schwörstadt 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Lörrach 360 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 35 Gemeinden im Landkreis Lörrach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schwörstadt auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Schwörstadt liegt

Gemeinden im Landkreis Lörrach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schwörstadt Grundsteuer B
Kleines Wiesental 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Lörrach 380 % 0 Prozentpunkte 500 %
Malsburg-Marzell 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Rheinfelden (Baden) 380 % 0 Prozentpunkte 420 %
Schopfheim 380 % 0 Prozentpunkte 400 %

Ein Rechenbeispiel für Schwörstadt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Schwörstadt legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Schwörstadt fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schwörstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schwörstadt?

Schwörstadt setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schwörstadt?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Schwörstadt hoch?

Der Median Landkreis Lörrach liegt bei 360 %. Schwörstadt liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Schwörstadt per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Schwörstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.