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Nordrhein-Westfalen Kreis Borken Schöppingen

Hebesätze Schöppingen

Kreis Borken · AGS 05554052 · 6.579 Einwohner

Gewerbesteuer
411 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
413 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
209 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Schöppingen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 411 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 413 %. Der Median Kreis Borken liegt bei 417 %, die Differenz beträgt 6 Prozentpunkte.

Wie Schöppingen zum Landesdurchschnitt liegt

Schöppingen liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 4 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 411 %. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 19 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 388-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Schöppingen im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schöppingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schöppingen 411 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Borken 417 % Berichtsjahr 2024 −6 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +31 Prozentpunkte

Von 17 Gemeinden im Kreis Borken mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schöppingen auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Borken mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schöppingen Grundsteuer B
Ahaus 416 % +5 Prozentpunkte 501 %
Borken 416 % +5 Prozentpunkte 530 %
Raesfeld 416 % +5 Prozentpunkte 501 %
Velen 416 % +5 Prozentpunkte 529 %
Vreden 416 % +5 Prozentpunkte 501 %

Gewerbesteuer in Schöppingen an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 411 % Hebesatz sind 13.737,68 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.036,18 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Schöppingen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Schöppingen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schöppingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schöppingen?

411 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.737,68 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schöppingen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 413 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Schöppingen hoch?

Gemessen am Median Kreis Borken von 417 % liegt der Satz von Schöppingen 6 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Schöppingen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Schöppingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.