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Hebesätze Schönfeld
In Schönfeld gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Uckermark liegt bei 325 %, die Differenz beträgt 75 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Schönfeld hoch?
1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Schönfeld im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 397 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 362-grösste von 413 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Schönfeld im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Schönfeld | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Uckermark | 325 % | Berichtsjahr 2024 | +75 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 30 Gemeinden im Landkreis Uckermark mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schönfeld auf Platz 29, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Schönfeld liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Schönfeld | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Angermünde | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Prenzlau | 375 % | −25 Prozentpunkte | 445 % |
| Brüssow | 370 % | −30 Prozentpunkte | 450 % |
| Gartz (Oder) | 360 % | −40 Prozentpunkte | 420 % |
| Carmzow-Wallmow | 350 % | −50 Prozentpunkte | 350 % |
Was die Gewerbesteuer in Schönfeld konkret kostet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Schönfeld, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Schönfeld noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schönfeld
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schönfeld?
Schönfeld setzt 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schönfeld?
390 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Schönfeld hoch?
Der Median Landkreis Uckermark liegt bei 325 %. Schönfeld liegt damit 75 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Schönfeld legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.