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Brandenburg Landkreis Uckermark Gartz (Oder)

Hebesätze Gartz (Oder)

Landkreis Uckermark · AGS 12073189 · 2.450 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Gartz (Oder), Stadt

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Gartz (Oder) aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Uckermark liegt bei 325 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Wie Gartz (Oder) zum Landesdurchschnitt liegt

Gartz (Oder) liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 367 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 180-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Gartz (Oder) nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gartz (Oder), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gartz (Oder) 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Uckermark 325 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Uckermark mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gartz (Oder) auf Platz 26, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Uckermark mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gartz (Oder) Grundsteuer B
Brüssow 370 % +10 Prozentpunkte 450 %
Carmzow-Wallmow 350 % −10 Prozentpunkte 350 %
Göritz 350 % −10 Prozentpunkte 400 %
Schwedt/Oder 349 % −11 Prozentpunkte 443 %
Prenzlau 375 % +15 Prozentpunkte 445 %

Ein Rechenbeispiel für Gartz (Oder)

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Gartz (Oder) legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Gartz (Oder) fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gartz (Oder)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gartz (Oder)?

Gartz (Oder) setzt 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.033,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gartz (Oder)?

Gartz (Oder) setzt die Grundsteuer B auf 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Gartz (Oder) hoch?

Gartz (Oder) liegt 35 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Uckermark von 325 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Gartz (Oder). Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Gartz (Oder)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.