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Brandenburg Landkreis Uckermark Prenzlau

Hebesätze Prenzlau

Landkreis Uckermark · AGS 12073452 · 18.837 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Prenzlau, Stadt

Gewerbesteuer
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
445 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Prenzlau gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 375 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 445 %. Der Median Landkreis Uckermark liegt bei 325 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wo Prenzlau im Vergleich steht

Der Wert von 375 % ordnet Prenzlau im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 85 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 384 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 32-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Prenzlau ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Prenzlau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Prenzlau 375 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Uckermark 325 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Uckermark mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Prenzlau auf Platz 28, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Uckermark mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Prenzlau Grundsteuer B
Brüssow 370 % −5 Prozentpunkte 450 %
Gartz (Oder) 360 % −15 Prozentpunkte 420 %
Angermünde 400 % +25 Prozentpunkte 400 %
Carmzow-Wallmow 350 % −25 Prozentpunkte 350 %
Göritz 350 % −25 Prozentpunkte 400 %

Was der Hebesatz in Prenzlau in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 375 % macht daraus 12.534,38 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Prenzlau nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Prenzlau noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Prenzlau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Prenzlau?

Der Hebesatz liegt bei 375 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.534,38 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Prenzlau?

Die Grundsteuer B liegt bei 445 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Prenzlau hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 325 %. Prenzlau liegt 50 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Prenzlau selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Prenzlau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.