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Bayern Landkreis Berchtesgadener Land Schönau a.Königssee

Hebesätze Schönau a.Königssee

Landkreis Berchtesgadener Land · AGS 09172132 · 5.721 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Schönau a.Königssee aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Berchtesgadener Land liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wie Schönau a.Königssee bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Schönau a.Königssee im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 485-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Schönau a.Königssee vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schönau a.Königssee, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schönau a.Königssee 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Berchtesgadener Land 340 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 15 Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schönau a.Königssee auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schönau a.Königssee Grundsteuer B
Bad Reichenhall 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Berchtesgaden 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Bischofswiesen 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Marktschellenberg 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Ramsau b.Berchtesgaden 380 % 0 Prozentpunkte 380 %

Wie viel Gewerbesteuer in Schönau a.Königssee anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Schönau a.Königssee und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Schönau a.Königssee ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schönau a.Königssee

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schönau a.Königssee?

380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schönau a.Königssee?

Schönau a.Königssee setzt die Grundsteuer B auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Schönau a.Königssee hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 340 %. Schönau a.Königssee liegt 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Schönau a.Königssee selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Schönau a.Königssee
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.