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Hebesätze Clenze
Clenze setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Lüchow-Dannenberg liegt bei 420 % und damit auf demselben Wert.
Wie Clenze zum Landesdurchschnitt liegt
Clenze liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 243 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 420 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 716 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 480-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Clenze im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Clenze | 420 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Lüchow-Dannenberg | 420 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
Von 27 Gemeinden im Landkreis Lüchow-Dannenberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Clenze auf Platz 11, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Clenze liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Clenze | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Dannenberg (Elbe) | 420 % | 0 Prozentpunkte | 590 % |
| Hitzacker (Elbe) | 420 % | 0 Prozentpunkte | 600 % |
| Jameln | 420 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
| Karwitz | 420 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
| Lüchow (Wendland) | 420 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
Gewerbesteuer in Clenze an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 420 % Hebesatz sind 14.038,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Clenze selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Clenze noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Clenze
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 504.648 Euro | 234 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 42.054 Euro | 20 Euro |
| Grundsteuer B | 335.208 Euro | 155 Euro |
| Grundsteuer A | 91.619 Euro | 42 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.156 | |
Je Einwohner flossen Clenze im Berichtsjahr 2024 234 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Clenze
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Clenze?
In Clenze gilt ein Hebesatz von 420 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.038,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Clenze?
420 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Clenze hoch?
Clenze liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Lüchow-Dannenberg von 420 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Clenze selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.