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Bayern Landkreis Amberg-Sulzbach Schmidmühlen

Hebesätze Schmidmühlen

Landkreis Amberg-Sulzbach · AGS 09371148 · 2.325 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Schmidmühlen, M

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Schmidmühlen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Amberg-Sulzbach liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wie Schmidmühlen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Schmidmühlen im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 330 % setzen bundesweit 429 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.208-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Schmidmühlen ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schmidmühlen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schmidmühlen 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Amberg-Sulzbach 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Amberg-Sulzbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schmidmühlen auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Schmidmühlen liegt

Gemeinden im Landkreis Amberg-Sulzbach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schmidmühlen Grundsteuer B
Ammerthal 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Edelsfeld 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Etzelwang 340 % +10 Prozentpunkte 375 %
Ensdorf 350 % +20 Prozentpunkte 300 %
Gebenbach 310 % −20 Prozentpunkte 300 %

Was der Hebesatz in Schmidmühlen in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 330 % ergibt das 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Schmidmühlen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Schmidmühlen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schmidmühlen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schmidmühlen?

330 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.030,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schmidmühlen?

Die Grundsteuer B liegt bei 330 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Schmidmühlen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Amberg-Sulzbach von 380 % liegt Schmidmühlen 50 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Schmidmühlen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Schmidmühlen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.