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Bayern Landkreis Amberg-Sulzbach Etzelwang

Hebesätze Etzelwang

Landkreis Amberg-Sulzbach · AGS 09371140 · 1.378 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Etzelwang ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 375 %. Der Median Landkreis Amberg-Sulzbach liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wie Etzelwang bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Etzelwang im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.691-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Etzelwang vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Etzelwang, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Etzelwang 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Amberg-Sulzbach 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Amberg-Sulzbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Etzelwang auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Etzelwang mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Amberg-Sulzbach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Etzelwang Grundsteuer B
Ammerthal 330 % −10 Prozentpunkte 350 %
Edelsfeld 330 % −10 Prozentpunkte 330 %
Ensdorf 350 % +10 Prozentpunkte 300 %
Rieden 350 % +10 Prozentpunkte 350 %
Schmidmühlen 330 % −10 Prozentpunkte 330 %

Wie viel Gewerbesteuer in Etzelwang anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Etzelwang beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Etzelwang und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Etzelwang ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Etzelwang

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Etzelwang?

In Etzelwang gilt ein Hebesatz von 340 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.364,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Etzelwang?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 375 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Etzelwang hoch?

Der Median Landkreis Amberg-Sulzbach liegt bei 380 %. Etzelwang liegt damit 40 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Etzelwang durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Etzelwang
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.