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Hebesätze Schellerten
Schellerten setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 355 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Hildesheim liegt bei 410 %, die Differenz beträgt 55 Prozentpunkte.
Wie Schellerten zum Landesdurchschnitt liegt
Schellerten liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 56 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 355 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 108 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 257-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Schellerten ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Schellerten | 355 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Hildesheim | 410 % | Berichtsjahr 2024 | −55 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −25 Prozentpunkte |
Von 20 Gemeinden im Landkreis Hildesheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schellerten auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Schellerten liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Schellerten | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Holle | 360 % | +5 Prozentpunkte | 400 % |
| Sarstedt | 365 % | +10 Prozentpunkte | 400 % |
| Eime | 380 % | +25 Prozentpunkte | 390 % |
| Elze | 380 % | +25 Prozentpunkte | 350 % |
| Giesen | 380 % | +25 Prozentpunkte | 380 % |
Was der Hebesatz in Schellerten in Euro bedeutet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 355 % Hebesatz sind 11.865,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Schellerten nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Schellerten noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Schellerten tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.101.992 Euro | 148 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 108.647 Euro | 15 Euro |
| Grundsteuer B | 1.068.733 Euro | 144 Euro |
| Grundsteuer A | 263.279 Euro | 35 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 7.428 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Schellerten im Berichtsjahr 2024 148 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Schellerten liegt unter diesem Wert. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schellerten
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schellerten?
Schellerten setzt 355 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.865,88 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schellerten?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Schellerten hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Hildesheim von 410 % liegt Schellerten 55 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Schellerten. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.