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Hebesätze Satow
In Satow gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Rostock liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.
Wo Satow im Vergleich steht
Der Wert von 420 % ordnet Satow im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 242 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 706 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 41-größte von 726 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Satow vorliegen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Satow | 420 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rostock | 370 % | Berichtsjahr 2024 | +50 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
Von 112 Gemeinden im Landkreis Rostock mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Satow auf Platz 111, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Nachbarn von Satow mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Satow | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Benitz | 430 % | +10 Prozentpunkte | 450 % |
| Teterow | 410 % | −10 Prozentpunkte | 480 % |
| Neubukow | 405 % | −15 Prozentpunkte | 440 % |
| Bützow | 402 % | −18 Prozentpunkte | 424 % |
| Gülzow-Prüzen | 400 % | −20 Prozentpunkte | 380 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Satow anfällt
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 420 % macht daraus 14.038,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Wer den Hebesatz in Satow beschließt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Satow und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Satow ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Was Satow aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 3.735.120 Euro | 590 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 311.260 Euro | 49 Euro |
| Grundsteuer B | 612.925 Euro | 97 Euro |
| Grundsteuer A | 106.462 Euro | 17 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 6.336 | |
Satow nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 590 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Mecklenburg-Vorpommern liegt der Median bei 284 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Satow
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Satow?
Der Hebesatz liegt bei 420 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.038,50 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Satow?
Die Grundsteuer B liegt bei 420 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Satow hoch?
Der Median Landkreis Rostock liegt bei 370 %. Satow liegt damit 50 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Satow durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.