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Hebesätze Neubukow, Schliemannstadt
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Neubukow, Schliemannstadt beträgt 405 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Landkreis Rostock liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.
Wie Neubukow, Schliemannstadt bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Neubukow, Schliemannstadt im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 405 % setzen bundesweit 55 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 694 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 72-grösste von 726 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Neubukow, Schliemannstadt im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Neubukow, Schliemannstadt | 405 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rostock | 370 % | Berichtsjahr 2024 | +35 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +25 Prozentpunkte |
Von 112 Gemeinden im Landkreis Rostock mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neubukow, Schliemannstadt auf Platz 109, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Wie die Umgebung von Neubukow, Schliemannstadt liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Neubukow, Schliemannstadt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bützow | 402 % | −3 Prozentpunkte | 424 % |
| Gülzow-Prüzen | 400 % | −5 Prozentpunkte | 380 % |
| Teterow, Bergringstadt | 410 % | +5 Prozentpunkte | 480 % |
| Vorbeck | 400 % | −5 Prozentpunkte | 400 % |
| Wiendorf | 400 % | −5 Prozentpunkte | 370 % |
Was die Gewerbesteuer in Neubukow, Schliemannstadt konkret kostet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 405 % ergibt das 13.537,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Neubukow, Schliemannstadt, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Neubukow, Schliemannstadt noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neubukow, Schliemannstadt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neubukow, Schliemannstadt?
Der Hebesatz liegt bei 405 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.537,13 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neubukow, Schliemannstadt?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 440 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Neubukow, Schliemannstadt hoch?
Der Median Landkreis Rostock liegt bei 370 %. Neubukow, Schliemannstadt liegt damit 35 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Neubukow, Schliemannstadt legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.