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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Rostock Benitz

Hebesätze Benitz

Landkreis Rostock · AGS 13072011 · 419 Einwohner

Gewerbesteuer
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Benitz gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 430 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Rostock liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.

Wie Benitz bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Benitz im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 430 % setzen bundesweit 91 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 709 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 551-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Benitz im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Benitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Benitz 430 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rostock 370 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte

Von 112 Gemeinden im Landkreis Rostock mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Benitz auf Platz 112, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Rostock mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Benitz Grundsteuer B
Satow 420 % −10 Prozentpunkte 420 %
Teterow, Bergringstadt 410 % −20 Prozentpunkte 480 %
Neubukow, Schliemannstadt 405 % −25 Prozentpunkte 440 %
Bützow 402 % −28 Prozentpunkte 424 %
Gülzow-Prüzen 400 % −30 Prozentpunkte 380 %

Gewerbesteuer in Benitz an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 430 % ergibt das 14.372,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Benitz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Benitz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Benitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Benitz?

430 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.372,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Benitz?

Die Grundsteuer B liegt bei 450 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Benitz hoch?

Benitz liegt 60 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Rostock von 370 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Benitz per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Benitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.