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Baden-Württemberg Landkreis Emmendingen Sasbach am Kaiserstuhl

Hebesätze Sasbach am Kaiserstuhl

Landkreis Emmendingen · AGS 08316038 · 3.447 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Sasbach am Kaiserstuhl aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Emmendingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Sasbach am Kaiserstuhl zum Landesdurchschnitt liegt

Sasbach am Kaiserstuhl liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 706-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Sasbach am Kaiserstuhl im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sasbach am Kaiserstuhl, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sasbach am Kaiserstuhl 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Emmendingen 370 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Emmendingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sasbach am Kaiserstuhl auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Sasbach am Kaiserstuhl liegt

Gemeinden im Landkreis Emmendingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sasbach am Kaiserstuhl Grundsteuer B
Biederbach 360 % 0 Prozentpunkte 330 %
Wyhl am Kaiserstuhl 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Elzach 350 % −10 Prozentpunkte 390 %
Reute 370 % +10 Prozentpunkte 400 %
Riegel am Kaiserstuhl 370 % +10 Prozentpunkte 380 %

Was die Gewerbesteuer in Sasbach am Kaiserstuhl konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Sasbach am Kaiserstuhl, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Sasbach am Kaiserstuhl noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sasbach am Kaiserstuhl

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sasbach am Kaiserstuhl?

Sasbach am Kaiserstuhl setzt 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.033,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sasbach am Kaiserstuhl?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Sasbach am Kaiserstuhl hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Emmendingen von 370 % liegt Sasbach am Kaiserstuhl 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Sasbach am Kaiserstuhl legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Sasbach am Kaiserstuhl
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.