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Rheinland-Pfalz Landkreis Bad Kreuznach Sankt Katharinen

Hebesätze Sankt Katharinen

Landkreis Bad Kreuznach · AGS 07133088 · 396 Einwohner

Gewerbesteuer
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Sankt Katharinen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 385 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Bad Kreuznach liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Sankt Katharinen hoch?

145 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 385 % fest. Damit liegt Sankt Katharinen im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.453 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.454-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Sankt Katharinen ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sankt Katharinen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sankt Katharinen 385 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Kreuznach 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sankt Katharinen auf Platz 62, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sankt Katharinen Grundsteuer B
Allenfeld 385 % 0 Prozentpunkte 465 %
Argenschwang 385 % 0 Prozentpunkte 465 %
Boos 385 % 0 Prozentpunkte 400 %
Braunweiler 385 % 0 Prozentpunkte 465 %
Burgsponheim 385 % 0 Prozentpunkte 465 %

Was der Hebesatz in Sankt Katharinen in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 385 %, also 12.868,63 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Sankt Katharinen nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Sankt Katharinen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Sankt Katharinen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sankt Katharinen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sankt Katharinen?

In Sankt Katharinen gilt ein Hebesatz von 385 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.868,63 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sankt Katharinen?

Die Grundsteuer B liegt bei 465 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Sankt Katharinen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Bad Kreuznach von 380 % liegt der Satz von Sankt Katharinen 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Sankt Katharinen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Sankt Katharinen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.