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Hebesätze Braunweiler
Braunweiler setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 385 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Bad Kreuznach liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Was der Wert für Braunweiler bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Braunweiler im vierten Fünftel; der Satz von 385 % kommt insgesamt 145 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.453 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.051-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Braunweiler im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Braunweiler | 385 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bad Kreuznach | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
Von 118 Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Braunweiler auf Platz 62, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Braunweiler
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Braunweiler | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Allenfeld | 385 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Argenschwang | 385 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Boos | 385 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Burgsponheim | 385 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Dalberg | 385 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Gewerbesteuer in Braunweiler an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 385 % sind das 12.868,63 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Braunweiler selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Braunweiler noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Braunweiler
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Braunweiler?
Der Hebesatz liegt bei 385 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.868,63 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Braunweiler?
Braunweiler setzt die Grundsteuer B auf 465 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Braunweiler hoch?
Braunweiler liegt 5 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Bad Kreuznach von 380 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Braunweiler selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.